Feldhilfe:
Willst du einen Antrag auf Gewährung des ermäßigten Steuersatzes stellen?
Wenn du den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG beantragen willst, wähle hier "ja" aus.
Zusätzlich zum Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG kannst du auch die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen.
Der Veräußerungsgewinn wird dann mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert, der 56% des durchschnittlichen Steuersatzes (mindestens aber 14%) beträgt. Auch die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG wird jeder Person insgesamt nur einmal im Leben für einen Veräußerungsgewinn gewährt.