Feldhilfe:
Willst du Angaben zum Nachlass machen?
Wähle "ja", wenn du etwas aus dem Nachlass der verstorbenen Person vererbt bekommen hast.
Die Kosten einer Beerdigung kannst du nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn du die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen musstest oder dich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahst und der Nachlass nicht ausreicht.