Feldhilfe:
Sollen weitere anzurechnende Steuern (Zeile 43 bis 46) angegeben werden?
Wähle "ja", wenn auf Deine Erträge aus Lebensversicherungen bereits Steuern einbehalten wurden, die Du in der Steuererklärung anrechnen lassen möchtest.
- Das betrifft zum Beispiel: Kapitalertragsteuer auf Auszahlungen aus Lebensversicherungen
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer
Diese einbehaltenen Beträge können Deine Steuerlast mindern und müssen dafür hier eingetragen werden.