Feldhilfe:
Wurden vom Arbeitgeber für die Verpflegung im Inland Mahlzeiten gestellt?
Wenn du während deiner beruflichen Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung (z. B. durch Hotel mit Frühstück) erhalten hast, müssen die Verpflegungspauschalen gekürzt werden.
Wähle "ja", wenn dir im Inland Frühstück, Mittag- oder Abendessen bereitgestellt wurden.
Die gesetzlich festgelegten Kürzungsbeträge (2025) lauten:
- Frühstück: 5,60 Euro
- Mittagessen: 11,20 Euro
- Abendessen: 11,20 Euro
Die Summe der Kürzungen trägst du anschließend im Feld „Kürzungsbetrag wegen gestellter Mahlzeiten“ ein.