Feldhilfe:
Der Antrag auf Mobilitätsprämie bezieht sich auf Einkünfte als Nichtarbeitnehmer?
Wähle "ja" aus, wenn du als Nicht-Arbeitnehmern einen Antrag auf Mobilitätsprämie stellen willst und dein Fahrtweg zur Betriebsstätte bzw. Tätigkeitsstätte über 20 Kilometer betrug oder Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durchgeführt wurden.
Die betrifft alle Personen mit Einkünften aus
- Gewerbebetrieb,
- Selbständiger Arbeit,
- Vermietung und Verpachtung oder
- sonstige Einkünfte.
In der folgenden Eingabemaske kannst du dann Angaben zu den zurückgelegten Fahrtwegen und zu Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung machen.
Hinweis: Die Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft inkl. Weinbau - wird von Steuererklaerung-Polizei.de nicht unterstützt. Daher kann auch die Mobilitätsprämie für die Einkunftsart Land- und Forstwirtschaft hier nicht beantragt werden.