Dein Vater lebt zusammen mit deiner Schwester in einem Haushalt. Du zahlst deinem Vater 6.000 Euro und deiner Schwester nichts.
Deine Aufwendungen werden auf beide Personen gleichmäßig verteilt, d.h. da deine Schwester nicht unterhaltsberechtigt ist, kannst du nur die auf deinen Vater entfallenden 3.000 Euro steuerlich geltend machen.