Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen ist hier anzugeben. Machst du erstmals entsprechende Sonderausgaben geltend, füge bitte eine Kopie des Vertrags / der Versorgungsvereinbarung bei.
Seit 2015 sind nicht nur "Zahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs" als Sonderausgaben absetzbar, sondern auch "Zahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs" (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 und 4 sowie § 22 Nr. 1a EStG):
Für den Antrag und die Zustimmung verwende bitte die "Anlage U". Sie ist von dir und auch vom Empfänger der Ausgleichsleistungen zu unterschreiben. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist also, dass du die Anlage U beifügst.