(2025)
Wann sind Sprachkurse absetzbar?
Aufwendungen für einen Sprachkurs sind als Werbungskosten absetzbar, wenn du die Fremdsprachenkenntnisse konkret für deine berufliche Tätigkeit benötigst oder eine berufliche Veränderung beabsichtigst und der neue Arbeitsplatz Kenntnisse einer Fremdsprache voraussetzt.
Ein beruflicher Grund ist gegeben, wenn du in einem Bereich mit Auslandskontakten arbeitest, häufig Dienstreisen ins Ausland unternimmst, die Fremdsprache als Arbeitssprache verwendest usw.
Findet der Sprachkurs im Ausland statt, kannst du bei hinreichender beruflicher Veranlassung die Kosten ebenfalls steuermindernd absetzen. Dies gilt nicht nur bei Intensivkursen, sondern auch bei Kursen, die nur Grundkenntnisse oder allgemeine Kenntnisse in einer Fremdsprache vermitteln. Denn auch das Erlernen der allgemeinen Umgangssprache kann beruflich veranlasst sein, falls dies für deine Tätigkeit ausreichend ist.
Als Werbungskosten absetzbar sind neben den Seminarkosten, Kursgebühren und Prüfungsgebühren auch die Fahrtkosten, Verpflegungspauschbeträge, ggf. Unterkunftskosten, Ausgaben für Literatur, Lernsoftware usw.
Tipp: Die neue Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag (max. 1.260 Euro) steht auch denjenigen zu, die sich im Studium, einer Ausbildung oder einer Weiterbildung befinden, wenn zuhause gelernt wird und die Bildungseinrichtung oder Ausbildungsstätte an dem jeweiligen Tag nicht aufgesucht wird.