Welche Umlagen fallen zusätzlich zum Verdienst an?
Für eine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe muss der Arbeitgeber auf den Arbeitslohn eine Pauschalabgabe von 12 % entrichten, und zwar jeweils 5 % für die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung sowie 2 % für die Steuer. Zusätzlich sind im Jahre 2019 sind folgende Abgaben zu zahlen:
- Umlage U1 für Krankheits- und Kuraufwendungen: 1,1 %
- Umlage U2 für Mutterschaftsaufwendungen: 0,22 %
- Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 % des Arbeitslohns.
- Die Umlage U3 für Insolvenzgeld müssen Privathaushalte nicht zahlen.
Für geringfügig Beschäftigte im Privathaushalt muss der private Arbeitgeber zwingend den sog. Haushaltsscheck verwenden. Der Haushaltsscheck bedeutet für dich eine erhebliche Erleichterung - die du nutzen musst! Und nur bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens kannst du in den Genuss der Steuerermäßigung nach § 35a EStG kommen. Mit dem Haushaltsscheck meldest du deine geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe ganz einfach bei der Minijobzentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) an und erteilst gleichzeitig eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Sozialbeiträge.
Die Minijobzentrale vergibt - sofern noch nicht vorhanden - eine Betriebsnummer für den Arbeitgeber, berechnet die Nebenkosten (Pauschalabgabe, Umlagen, Unfallversicherung) und zieht den Gesamtbetrag zweimal jährlich per Lastschrift von deinem Konto ein: Und zwar für das erste Halbjahr am 31. Juli und für das zweite Halbjahr am 31. Januar des Folgejahres.
Rechner
- Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.