(2025)
Welche Kosten kann ich absetzen?
Beim Kauf neuer Arbeitsmittel kannst du neben den reinen Anschaffungskosten auch folgende Aufwendungen absetzen:
- die Mehrwertsteuer,
- Kosten für Porto und Verpackung sowie
- Fahrtkosten (Fahrten zum Kauf und um sich vor dem Kauf zu informieren).
Sofortabschreibung: Liegen die Anschaffungskosten nicht über der Grenze von 800 Euro (ohne MwSt.) oder 952 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) kannst du deine Ausgaben in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzen.
Absetzung für Abnutzung (AfA): Betragen die Anschaffungskosten mehr als 800 Euro (ohne MwSt.) oder 952 Euro (inkl. 19 Prozent MwSt.) musst du die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen. Du kannst dann nur die Jahresabschreibung (AfA) als Werbungskosten geltend machen. Bitte beachte, dass du die Abschreibung im Jahr der Anschaffung monatsgenau angibst. Es gilt hier der Zeitpunkt der Lieferung.
Beispiele für Zeiträume, in denen ein Arbeitsmittel abzuschreiben ist:
- Büromöbel: 13 Jahre
- Schreibmaschine: 9 Jahre
- Telefoneinrichtung: 8 Jahre
- Faxgeräte: 6 Jahre
- PKW: 6 Jahre
- Reißwolf: 8 Jahre
Die Dauer der Abschreibung wird in den sogenannten AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums festgelegt.
Wenn du mehrere Geräte kaufst, gilt die 800 Euro-Grenze für jedes Gerät einzeln, wenn es selbstständig nutzbar ist.
Kannst du für den Kauf bestimmter Arbeitsmittel keinen Nachweis erbringen, kannst du auf die Nichtbeanstandungsgrenze in Höhe von 110 Euro hoffen. Bis zu diesem Betrag verzichtet das Finanzamt im Allgemeinen auf die Vorlage von Belegen. Du solltest in diesem Fall aber die Arbeitsmittel trotzdem konkret mit den Anschaffungspreisen benennen. Darauf hast du jedoch keinen Rechtsanspruch!
Übrigens kannst du nicht nur Arbeitsmittel von der Steuer absetzen, die du neu erworben hast. Auch den Kauf gebrauchter Artikel kannst du als Werbungskosten geltend machen. Du musst aber auch hier den Kauf nachweisen, gerade wenn du die Ware von einer Privatperson erworben hast, genügt eine Quittung als Nachweis. Es gilt auch beim Kauf gebrauchter Artikel die 800 Euro-Grenze.
Auch Gegenstände, die man dir schenkt oder die du geerbt hast, kannst du absetzen, wenn du diese für berufliche Zwecke nutzt. Du kannst ab diesem Zeitpunkt den Betrag absetzen, den der Schenker bzw. Erblasser hätte absetzen können, wenn er den Gegenstand beruflich genutzt hätte. Ausschlaggebend ist der Restwert des Gegenstandes zum Zeitpunkt der beruflichen Nutzung.
Aktuell: Seit dem 1.1.2021 gibt es eine besonders vorteilhafte Neuregelung für Computer aller Art und für Software: Das Bundesfinanzministerium legt äußerst großzügig fest, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer generell ein Jahr beträgt.
Das bedeutet: Die Anschaffungskosten von Computern und Software können nun immer - unabhängig von der Höhe - im Jahr der Anschaffung in vollem Umfang als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden (BMF-Schreiben vom 26.2.2021, IV C 3-S 2190/21/10002:013).