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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Angehörige freier Berufe – z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater oder Architekten – zahlen verpflichtend Beiträge an eine berufsständische Versorgungseinrichtung. Diese stellt eine gesetzlich geregelte Altersvorsorge dar und bietet Leistungen, die mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar sind.

Im Jahr 2025 können Altersvorsorgebeiträge bis zu
- 29.344 Euro für Ledige und
- 58.688 Euro für Verheiratete
als Sonderausgaben zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen vollständig.

Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge (z. B. Riester-Rente) ist die berufsständische Versorgung pflichtgebunden und direkt mit der beruflichen Tätigkeit verknüpft.