Hast du krankheitsbedingte Ausgaben in Zusammenhang mit einem Wegeunfall oder einem Arbeitsunfall, dann solltest du diese als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben angeben. Das gilt auch für Kosten, die wegen einer Berufskrankheit oder wegen einer krankheitsbedingten Umschulung entstehen. Der Vorteil ist, dass in diesem Fall eine zumutbare Belastung nicht angerechnet wird.