(2025)
Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?
Kosten für eine Pflegekraft oder krankheits- und behinderungsbedingte Kosten kannst du – anstatt den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen – als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen. Hier ist der Abzug nicht auf den Pflegepauschbetrag begrenzt, sondern in unbegrenzter Höhe möglich, wobei das Finanzamt jedoch eine zumutbare Belastung anrechnet. Die zumutbare Belastung richtet sich nach deinem Einkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder und beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte.
Du kannst die Pflegeleistungen auch als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. So kannst du eine Steuerermäßigung von 20 Prozent deiner Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, als Steuerermäßigung erhalten, wenn du eine Pflegekraft für dich oder einen Angehörigen zahlst oder wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege hilft.