(2025)
Wie muss mein Einspruch aussehen?
Wenn du festgestellt hast, wo in deinem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, solltest du so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür. Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.
Falls du unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub, die Frist versäumt hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.
Gehe bei deinem Einspruch folgendermaßen vor: Übermittle deinen Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass du den Einspruch einlegst. Schreibe eindeutig, gegen was du in deinem Steuerbescheid Einspruch einlegst. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sollten die Eheleute immer gemeinsam Einspruch einlegen. Verfasst ein Ehegatte allein das Einspruchsschreiben, sollte er zum Ausdruck bringen, dass er diesen gleichzeitig auch im Namen seines Ehegatten eingelegt hat.
Trotz deines Einspruchs musst du darauf achten, dass du deine Steuerschuld begleichst, falls du eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten hast. Diese musst du innerhalb der angegebenen Frist entrichten.
Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine "Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Davon aber ist grundsätzlich abzuraten, denn das kann teuer werden. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit der Einspruchsentscheidung auch nicht zufrieden ist und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten.