(2025)
Wann kann ich Kontoführungsgebühren absetzen?
Das Finanzamt erkennt ohne Nachweise einen Pauschbetrag von 16 Euro pro Jahr für beruflich veranlasste Überweisungen als Werbungskosten an. Beträge, die darüber hinausgehen, sind als Werbungskosten nur mit dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchung von Gehaltsgutschriften entfällt.
Du kannst darüber hinaus Kosten für beruflich veranlasste Überweisungen, z.B. zur Begleichung von Rechnungen für Arbeitsmittel in Deiner Steuererklärung angeben.