Die Empfänger von Sozialleistungen müssen nicht immer Arbeitnehmer sein. Auch an Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte werden sogenannte Einkommensersatzleistungen ausbezahlt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Die Entgeltersatzleistungen erhältst du als Nicht-Arbeitnehmer, zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibender:
Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) sind im Steuerhauptformular einzutragen.