Ist die Summe deiner Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, solltest du auf diesen verzichten und stattdessen deine Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei musst du aber beachten, dass außergewöhnliche Belastungen nur anerkannt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.