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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Muss ich für kleinere Beträge nachweisen, dass die Kosten berufsbedingt waren?

Deine Steuerberatungskosten solltest du durch Rechnungen entsprechend nachweisen können. Nun gibt es jedoch Ausgaben, die gleichermaßen mit der Einkunftserzielung und dem Privatbereich zusammenhängen und bei denen eine Trennung auf beide Bereiche schwierig, wenn nicht gar unmöglich ist. Dies betrifft insbesondere Ausgaben für

  • Steuerfachliteratur
  • Steuersoftware
  • Lohnsteuerhilfeverein

Solche gemischt veranlassten Steuerberatungskosten kannst du aus Vereinfachungsgründen wie folgt steuerlich absetzen:

  • Bis zu einem Betrag von 100 Euro akzeptiert das Finanzamt ohne Weiteres deine gewählte Zuordnung, d.h. du kannst die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
  • Betragen die Kosten 101 bis 200 Euro, kannst du davon 100 Euro als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen, der Rest bleibt außen vor.
  • Liegen die Kosten über 200 Euro, kannst du ohne Nachweis die Hälfte den Werbungskosten oder Betriebsausgaben zuordnen, die andere Hälfte bleibt leider unberücksichtigt.
Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Steuererklaerung-Polizei.de berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

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