Feldhilfe:
(2022)
24. a) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
Übertrage folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. a):
"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"
Wichtig: Machst du hier Angaben, musst du auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.
Hinweis: Steuererklaerung-Polizei.de berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung".
