Feldhilfe:
(2023)
Winterbeschäftigungsumlage
Hat dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, gib diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.