Feldhilfe:
Winterbeschäftigungsumlage
Hat Dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, gib diese bitte hier an.
Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.