Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Winterbeschäftigungsumlage

Hat Dein Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung Beiträge zur Winterbeschäftigungsumlage ausgewiesen, gib diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den  "Sonstigen Werbungskosten" berücksichtigt.