Feldhilfe:
(2023)
Familienstand
Der Familienstand beeinflusst die Steuerveranlagung und damit die Steuerberechnung, die entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif erfolgt.
- Wähle "ledig", wenn du am 31.12.2023 weder verheiratet, geschieden oder verwitwet warst.
- Wähle "verheiratet", wenn du am 31.12.2023 verheiratet warst und von deinem Ehepartner nicht dauernd getrennt gelebt hast.
- Wähle "gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft", wenn du am 31.12.2023 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hast und von deinem Partner nicht getrennt gelebt hast.
- Wähle "geschieden", wenn deine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2024 aufgelöst wurde.
- Wähle "dauernd getrennt lebend", wenn du am 31.12.2023 bereits auf Dauer von deinem Ehepartner getrennt gelebt hast, aber immer noch verheiratet warst.
- Wähle "verwitwet", wenn du am 31.12.2023 Witwe/r warst und vor dem Tod des Ehepartners nicht dauernd getrennt gelebt hast.
- Wähle "verwitwet nach Trennung", wenn du am 31.12.2023 Witwe/r warst, aber bereits vom Ehepartner getrennt gelebt hast.