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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Familienstand

Der Familienstand beeinflusst deine Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.

Wähle deinen Familienstand für das Steuerjahr 2025 aus den folgenden Optionen:

  • Ledig
    Wähle diese Option, wenn du am 31.12.2025 weder verheiratet, geschieden noch verwitwet warst.
  • Verheiratet
    Wähle diese Option, wenn du am 31.12.2025 verheiratet warst und nicht dauernd getrennt von deinem Ehepartner lebtest.
  • Gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft
    Wähle diese Option, wenn du am 31.12.2025 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebtest und nicht getrennt von deinem Partner warst.
  • Geschieden
    Wähle diese Option, wenn deine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2025 oder im Laufe des Jahres 2025 rechtskräftig aufgelöst wurde.
  • Dauernd getrennt lebend
    Wähle diese Option, wenn du am 31.12.2025 bereits dauerhaft von deinem Ehepartner getrennt lebtest, aber weiterhin verheiratet warst.
  • Verwitwet
    Wähle diese Option, wenn du am 31.12.2025 verwitwet warst und vor dem Tod deines Ehepartners nicht dauerhaft getrennt gelebt hast.
  • Verwitwet nach Trennung
    Wähle diese Option, wenn du am 31.12.2025 verwitwet warst, aber bereits vor dem Tod deines Ehepartners dauerhaft getrennt gelebt hast.

Scheidung im Jahr 2025

Wurde deine Ehe im Jahr 2025 geschieden, kannst du zusätzlich angeben, seit wann du dauernd getrennt gelebt hast. Diese Angabe ist erforderlich, um zu prüfen, ob für das Scheidungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung mit deinem (Ex-)Partner möglich ist – zum Beispiel, wenn du nicht während des gesamten Jahres getrennt gelebt hast.

Hast du im Steuerjahr durchgehend dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. Die Steuer wird dann nach dem Grundtarif berechnet, und es können keine Angaben zum Ehepartner mehr gemacht werden.