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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Familienstand

Der Familienstand beeinflusst Ihre Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.

Wählen Sie Ihren Familienstand für das Steuerjahr 2025 aus den folgenden Optionen:

  • Ledig
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2025 weder verheiratet, geschieden noch verwitwet waren.
  • Verheiratet
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2025 verheiratet waren und nicht dauernd getrennt von Ihrem Ehepartner lebten.
  • Gleichgeschlechtliche Ehe/Lebenspartnerschaft
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2025 in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten und nicht getrennt von Ihrem Partner waren.
  • Geschieden
    Wählen Sie diese Option, wenn Ihre Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft vor dem 1.1.2025 oder im Laufe des Jahres 2025 rechtskräftig aufgelöst wurde.
  • Dauernd getrennt lebend
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2025 bereits dauerhaft von Ihrem Ehepartner getrennt lebten, aber weiterhin verheiratet waren.
  • Verwitwet
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2025 verwitwet waren und vor dem Tod Ihres Ehepartners nicht dauerhaft getrennt gelebt haben.
  • Verwitwet nach Trennung
    Wählen Sie diese Option, wenn Sie am 31.12.2025 verwitwet waren, aber bereits vor dem Tod Ihres Ehepartners dauerhaft getrennt gelebt haben.

Scheidung im Jahr 2025

Wurde Ihre Ehe im Jahr 2025 geschieden, geben Sie bitte zusätzlich an, seit wann Sie dauernd getrennt lebten. Diese Angabe ist erforderlich, um zu prüfen, ob für das Scheidungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung mit Ihrem (Ex-)Partner möglich ist – zum Beispiel, wenn Sie nicht während des gesamten Jahres getrennt gelebt haben.

Haben Sie im Steuerjahr durchgehend dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. Die Steuer wird dann nach dem Grundtarif berechnet, und es können keine Angaben zum Ehepartner mehr gemacht werden.