Der Familienstand beeinflusst Ihre Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.
Scheidung im Jahr 2025
Wurde Ihre Ehe im Jahr 2025 geschieden, geben Sie bitte zusätzlich an, seit wann Sie dauernd getrennt lebten. Diese Angabe ist erforderlich, um zu prüfen, ob für das Scheidungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung mit Ihrem (Ex-)Partner möglich ist – zum Beispiel, wenn Sie nicht während des gesamten Jahres getrennt gelebt haben.
Haben Sie im Steuerjahr durchgehend dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. Die Steuer wird dann nach dem Grundtarif berechnet, und es können keine Angaben zum Ehepartner mehr gemacht werden.