Der Familienstand beeinflusst deine Steuerveranlagung und somit die Steuerberechnung. Diese erfolgt entweder nach dem Grundtarif oder dem Splittingtarif.
Scheidung im Jahr 2025
Wurde deine Ehe im Jahr 2025 geschieden, kannst du zusätzlich angeben, seit wann du dauernd getrennt gelebt hast. Diese Angabe ist erforderlich, um zu prüfen, ob für das Scheidungsjahr noch eine gemeinsame Veranlagung mit deinem (Ex-)Partner möglich ist – zum Beispiel, wenn du nicht während des gesamten Jahres getrennt gelebt hast.
Hast du im Steuerjahr durchgehend dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. Die Steuer wird dann nach dem Grundtarif berechnet, und es können keine Angaben zum Ehepartner mehr gemacht werden.