Feldhilfe:
(2023)
Dauernd getrennt lebend seit dem
Gib hier den genauen Tag an, an dem du dich von deinem Partner getrennt hast.
Hinweis: Wenn das Trennungsdatum genau am 1.1.2023 liegt, ist die Abgabe der Steuererklärung als Zusammenveranlagung für 2023 nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die Angaben des Partners nicht mehr abgefragt. Der Steuerpflichtige wird einzeln veranlagt.