Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Dauernd getrennt lebend seit

Gib hier den genauen Tag an, ab dem du dauernd getrennt von deinem Partner gelebt hast.

Im Jahr des Trennungsbeginns kann noch gewählt werden, ob eine Zusammenveranlagung oder eine Einzelveranlagung erfolgen soll. Eine gemeinsame Veranlagung ist nur möglich, wenn du in diesem Jahr mindestens an einem Tag nicht dauernd getrennt gelebt hast.

Hast du bereits seit dem Vorjahr dauernd getrennt gelebt, ist eine gemeinsame Veranlagung ausgeschlossen. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung zwingend einzeln nach dem Grundtarif; der Splittingtarif ist dann nicht mehr möglich.

Beispiel: Beginnt die dauernde Trennung am 01.06.2025, kannst du für 2025 noch eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, da du zu Beginn des Jahres nicht dauernd getrennt gelebt hast. Liegt das Trennungsdatum dagegen am 01.01.2025 oder früher, ist für 2025 nur noch eine Einzelveranlagung möglich.