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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Hast du 2024 Einnahmen aus einer nebenberuflich Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung erhalten?

Wähle hier "ja" aus, wenn Du steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflich Tätigkeit für eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtung erhalten hast.

Hast Du steuerfreie Einkünfte erhalten, trage hier bis zu 840 Euro jährlich (Ehrenamtspauschale, § 3 Nr. 26a EStG) ein.

Beispiele für eine Tätigkeit, die unter die 840-Euro-Steuerermäßigung fallen (BMF-Schreiben vom 21.11.2014):

  • Vereinsvorstand, Schatzmeister, Kassenwart, Schriftführer.
  • Platzwart, Hallenwart, Zeugwart, Notenwart, Feuerwehrgerätewart.
  • Aufsichtspersonen.
  • Bürokräfte, Reinigungspersonal.
  • Väter oder Mütter, die ihre Sprösslinge zum Fußballspiel fahren.
  • Tätigkeit als Schiedsrichter im Amateurbereich.
  • Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen.
  • Helfer im kirchlichen Leben.
  • Pflege und Ausbildung von Tieren, z.B. von Rennpferden und Diensthunden.
  • Tierpfleger in einem Tierheim.
  • Aufsichtstätigkeit in einem Schwimmbad.
  • Kirchenvorstand.
  • Patientenfürsprecher im Krankenhaus.

Weitere Informationen zur Ehrenamtspauschale