Die ganze Welt des Steuerwissens

Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: (2024) Hast du ein Arbeitszimmer beruflich genutzt oder im Homeoffice gearbeitet?

Wähle "ja", wenn Dir Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer entstanden sind und Du die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllst.

Ein Arbeitnehmer kann sein häusliches Arbeitszimmer geltend machen, wenn der Arbeitgeber ihm für seine Tätigkeit keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.

Ein Beispiel: Viele Lehrer bereiten in ihrem häuslichen Arbeitszimmer den Unterricht vor oder korrigieren Klausuren, weil sie in der Schule kein Arbeitszimmer haben.

Aktuell: Kannst Du Deinen Arbeitsplatz z. B. aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht nutzen, steht Dir ebenfalls "kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung". Du solltest dies aber nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.

Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale): Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten, können einen Pauschalbetrag von 6 Euro pro Tag als Werbungskosten geltend machen. Maximal sind 1.260 Euro im Jahr absetzbar. Voraussetzung ist, dass die betriebliche oder berufliche Tätigkeit an dem jeweiligen Tag "überwiegend" in der häuslichen Wohnung ausgeübt wird und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird.