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Feldhilfe: (2024) Steuerpflichtige Rente aus...

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Steuerpflichtige Rente aus...

Wähle die Option, die auf deine Situation zutrifft:

Einer privaten Rentenversicherung aus Deutschland

Wähle diese Option, wenn du eine Rente aus einer privaten Rentenversicherung beziehst, die in Deutschland abgeschlossen wurde. Beispiele hierfür sind:

  • Lebenslange Renten aus privaten Versicherungen
  • Zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten)
  • Renten aus besonderen Verpflichtungen (z. B. Veräußerungsgeschäfte)

Diese Renten können steuerpflichtig sein, abhängig von der Art der Versicherung, dem Vertragsbeginn und der Auszahlungsweise.

Beispiel: Herr Meier bezieht eine private Rente der Allianz Rentenversicherung aus Deutschland und wählt diese Option.

Einer privaten Rentenversicherung aus dem Ausland

Wähle diese Option, wenn deine Rente aus einer privaten Rentenversicherung stammt, die im Ausland abgeschlossen wurde, z. B.:

  • Lebenslange Renten aus privaten Versicherungen
  • Zeitlich befristete Renten (z. B. Hinterbliebenen-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten)
  • Renten aus besonderen Verpflichtungen (z. B. Veräußerungsgeschäfte)

Solche Renten müssen in Deutschland versteuert werden, wenn du hier unbeschränkt steuerpflichtig bist. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regeln, welches Land die Besteuerung übernimmt. Das Ausland kann dabei ein Besteuerungsrecht haben. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung werden die ausländischen Einkünfte entweder freigestellt oder die im Ausland gezahlten Steuern nach § 34c EStG angerechnet.

Beispiel: Frau Schulz ist in Deutschland steuerpflichtig und erhält Rentenzahlungen aus einer privaten Versicherung der Zurich Insurance Group aus der Schweiz. Sie muss diese in ihrer Steuererklärung angeben.