Feldhilfe:
(2024)
Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung lt. Nr. 22 der Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 22.
Alle Angaben kannst du bei Steuererklaerung-Polizei.de im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.