Feldhilfe:
(2024)
Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung
lt. Nr. 27 der Lohnsteuerbescheinigung
Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung findest du auf deiner Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 27.
Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung kannst du im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.
Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge musst du hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Steuererklaerung-Polizei.de automatisch übernommen und bei der Berechnung deiner Steuererstattung berücksichtigt.