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Feldhilfe: (2024) Art der Leistung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Art der Leistung

Trage hier die Art der Einkommensersatzleistung ein, sofern diese nicht bereits in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 15) erfasst wurde. Die Eingabe ist erforderlich, wenn die Leistung nicht vom Arbeitgeber gezahlt oder abgerechnet wurde.

Wähle möglichst einen passenden Eintrag aus der Auswahlliste. Ist Deine Leistung dort nicht enthalten, kannst Du eine eigene Bezeichnung eintragen.

Beispiele für einzutragende Leistungen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld (von der gesetzlichen Krankenkasse)
  • Kinderpflegekrankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld (von der Krankenkasse)
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Eingliederungshilfe
  • Verletztengeld
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI)

Wichtig: Prüfe vor der Eingabe unbedingt Deine Lohnsteuerbescheinigung – insbesondere Zeile 15. Leistungen, die dort bereits aufgeführt sind, dürfen nicht doppelt eingetragen werden!