Feldhilfe:
(2024)
Angaben zur Umsatzsteuer
Wähle "Anwendung der Kleinunternehmerregelung" aus, wenn du Kleinunternehmer bist und dein Umsatz im Vorjahr weniger als 22.000 Euro betragen hat und für das laufende Jahr der voraussichtliche Umsatz unter 50.000 Euro liegen wird. In diesem Fall wird auf diese Umsätze keine Umsatzsteuer fällig, es darf jedoch auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden.
Wähle "Umsatzsteuerpflichtig" aus, wenn du als Unternehmer (freiberuflich oder gewerblich) auf eigene Rechnung arbeitest. In der Regel bist du in diesem Fall umsatzsteuerpflichtig.
Wähle "Ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzugsberechtigung" aus, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist. Zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug gehören die in § 15 Abs. 3 UStG genannten Umsätze. Das betrifft u.a. folgende Umsätze: innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen und Reiseleistungen.
Wähle "Umsatzsteuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung" aus, wenn du als Unternehmer ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsberechtigung getätigt hast. Dies trifft in der Regel auf Ärzte, Finanzmakler etc. zu.
Wähle "Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittssätzen" aus, wenn du zu einer Berufsgruppe gehörst, die die Ermittlung der Vorsteuerbeträge nach einem Pauschalverfahren durchführen darf. In diesem Fall wird als abzugsfähige Vorsteuer ein bestimmter Prozentsatz des Nettoumsatzes zu Grunde gelegt.