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Feldhilfe: (2024) Zurückgezahlte Corona-Hilfen und -Zuschüsse

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 findest du unter:
(2025): Zurückgezahlte Corona-Hilfen und -Zuschüsse

Trage hier die Beträge ein, die Du als Corona-Hilfen, Überbrückungshilfen oder vergleichbare Zuschüsse zurückgezahlt hast.

Diese Rückzahlungen zählen zu den Betriebsausgaben und mindern Deinen Gewinn.

Hintergrund: Corona-Hilfen und Zuschüsse gelten grundsätzlich als steuerpflichtige Betriebseinnahmen, da keine Steuerbefreiung dafür vorgesehen ist. Dementsprechend erhöhen erhaltene Zuschüsse Deinen Gewinn, während Rückzahlungen den Gewinn reduzieren.