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Feldhilfe: (2024) Bist du Berufskraftfahrer und willst Pauschbeträge für Übernachtungen im Kfz geltend machen?

Berufskraftfahrer können anstelle der tatsächlich entstandenen Kosten innerhalb einer mehrtägigen beruflichen Tätigkeit in Verbindung mit einer Übernachtung im Kfz einen Pauschbetrag in Höhe von 8 Euro pro Kalendertag geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass du für diesen Tag eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen beanspruchen kannst.

Für Kalendertage, an denen du eine Verpflegungspauschale bei einer eintägigen Auswärtstätigkeit ohne Übernachtung mit Abwesenheit von mehr als 8 Stunden beanspruchen kannst, kommt der Pauschbetrag nicht zur Anwendung. Das Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und der Pauschale kann im Kalenderjahr nur einheitlich ausgeübt werden.