Feldhilfe:
(2024)
Hast du eine grenzüberschreitende Steuergestaltung konzipiert, die du dem Finanzamt anzeigen musst?
Wenn du eine grenzüberschreitende Steuergestaltung selbst konzipiert hast, bist du verpflichtet, diese Steuergestaltung dem Finanzamt anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn die Steuergestaltung von einem Dritten (Intermediär) entworfen wurde und dieser der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegt und du den Intermediär nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden hast.
Die Meldepflicht für Gestaltungen trifft vorrangig den Intermediär (Vermittler) der Gestaltung. Als Intermediär gilt derjenige, der eine Steuergestaltung vermarktet, für Dritte konzipiert, organisiert oder zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung durch Dritte verwaltet. Ferner muss der Intermediär in einem EU-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sein oder seine Dienstleistungen durch eine in einem EU-Mitgliedstaat gelegene Betriebsstätte erbringen.
Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.