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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Staat, aus dem die Einkünfte stammen

Wähle hier den Staat, aus dem die ausländischen Einkünfte stammen.

Für die Beantragung der unbeschränkten Steuerpflicht und für die Anwendung der personen- und familienbezogenen Steuervergünstigungen ist die Höhe der Auslandseinkünfte, die während der Zeit im Ausland erzielt wurden und die nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben, zu prüfen.