Feldhilfe:
gezahlte Kirchensteuer
Trage hier die Kirchensteuer ein, die du 2025 gezahlt hast (z. B. voraus-/ nachgezahlte Kirchensteuer und / oder Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer, die auf Kapitalerträge entfällt, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen).
Wichtig: Kirchensteuerzahlungen, die du bereits im Rahmen der Lohnsteuerbescheinigung erfasst hast, gib hier nicht noch einmal ein. Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer einbehalten oder gezahlt worden ist, trage hier ebenfalls nicht ein.
Das „besondere Kirchgeld“ wird von dem kirchenangehörigen Ehepartner verlangt, der über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt und somit keine Kirchensteuer vom Einkommen zahlen muss. In diesem Fall bemisst sich das besondere Kirchgeld nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen beider Eheleute. Es wird nur erhoben, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen höher ist als 30.000 Euro, und zwar nur bei Zusammenveranlagung, nicht bei Einzelveranlagung für Ehegatten.