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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Soll ein von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung erklärt werden?

Du hast einen Firmenwagen genutzt und möchtest:

  1. Abweichend von der bisherigen pauschalen Berücksichtigung vom Arbeitgeber die Fahrtenbuchmethode geltend machen oder
  2. Sonstige Korrekturen bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Firmenwagennutzung geltend machen oder
  3. Ein geleistetes Nutzungsentgelt (z. B. Zuzahlungen zu den Betriebskosten des Firmenwagens) korrigieren?

Wenn du hier "ja" auswählst, dann trage auf der folgenden Seite "Lohnsteuerdaten" den entsprechend geminderten Bruttoarbeitslohn in Zeile "3. Bruttoarbeitslohn" ein.