Feldhilfe:
Doppelter Haushalt (Postleitzahl, Ort)
Bitte trage hier Postleitzahl und Ort deiner beruflich veranlassten Zweitwohnung ein, die du im Rahmen der doppelten Haushaltsführung unterhältst.
Nach dem Eintrag kannst du im nächsten Schritt alle Angaben zur jeweiligen doppelten Haushaltsführung machen – z. B. zu Unterkunftskosten, Heimfahrten oder Verpflegungsmehraufwand.
Hinweis: Bei mehreren Einsätzen im Jahr (z. B. Projektarbeit oder Versetzung) erfasse bitte jeweils einen eigenen Beschäftigungsort mit zugehöriger Zweitwohnung und Zeitraum.
Wann ist mehr als ein Eintrag erforderlich?
Wenn sich deine Situation im Laufe des Jahres ändert, reicht ein einzelner Eintrag nicht aus. Erfasse dann für jeden Zeitraum mit abweichenden Bedingungen einen separaten Beschäftigungsort.
Typische Fälle:
- Umzug der Hauptwohnung: Neuer Lebensmittelpunkt = neue Haushaltsführung.
- Umzug am Beschäftigungsort: Neue Zweitwohnung = neuer Zeitraum (wichtig für Verpflegungspauschalen).
- Wechsel des Beschäftigungsorts: Neuer Einsatzort = neuer Fall.
- Längere Unterbrechung: Ab vier Wochen (z. B. Urlaub, Krankheit) beginnt die Drei-Monats-Frist neu.
- Auslandseinsatz: Abweichende Regeln, z. B. keine Mietobergrenze, aber Nachweispflicht.
Tipp: Jeder Eintrag sollte einem klaren Zeitraum und einer bestimmten Zweitwohnung zugeordnet sein – das erleichtert die Prüfung durch das Finanzamt.