Feldhilfe:
Mietnebenkosten
Trage hier die laufenden Nebenkosten Deiner Zweitwohnung am Beschäftigungsort ein, soweit Du diese selbst trägst.
Typische Mietnebenkosten sind zum Beispiel:
- Stromkosten
- Heizungskosten
- Wasserkosten
- Müllabfuhr
- Hausgeld (bei Eigentumswohnungen)
- Renovierungskosten
- Schönheitsreparaturen
- Zweitwohnsteuer
- Aufwendungen zur Anmietung (z. B. Inserate, Maklerprovision)
Wichtig: Bei einer doppelten Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunftskosten, einschließlich Nebenkosten, die tatsächlichen Aufwendungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro steuerlich absetzbar – gegen Nachweis (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).