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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Mietnebenkosten

Trage hier die laufenden Nebenkosten Deiner Zweitwohnung am Beschäftigungsort ein, soweit Du diese selbst trägst.

Typische Mietnebenkosten sind zum Beispiel:

  • Stromkosten
  • Heizungskosten
  • Wasserkosten
  • Müllabfuhr
  • Hausgeld (bei Eigentumswohnungen)
  • Renovierungskosten
  • Schönheitsreparaturen
  • Zweitwohnsteuer
  • Aufwendungen zur Anmietung (z. B. Inserate, Maklerprovision)

Wichtig: Bei einer doppelten Haushaltsführung in Deutschland sind für die Unterkunftskosten, einschließlich Nebenkosten, die tatsächlichen Aufwendungen bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro steuerlich absetzbar – gegen Nachweis (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG).