Feldhilfe:
2. Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn
Trage hier die Angaben aus Zeile 5 deiner Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn"

Gib die Anzahl der Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn an, die dort unter der Anzahl "U" (Unterbrechungen) ausgewiesen sind (zulässige Werte: 1 bis 99).
Ein solcher Zeitraum liegt vor, wenn mindestens fünf aufeinanderfolgende Arbeitstage kein Anspruch auf Arbeitslohn bestand. Der Arbeitgeber kennzeichnet diese Zeiträume mit dem Großbuchstaben "U".
Keine Unterbrechung sind steuerfreie Lohnersatzleistungen wie z. B. Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Schlechtwettergeld. Diese werden daher nicht eingetragen.
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuererklärung, ob und welche Leistungen dir während eines Unterbrechungszeitraums zugeflossen sind.