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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: → Nicht abzugsfähig wegen verbilligter Vermietung

Die durchschnittliche Monatsmiete pro Quadratmeter liegt im Verhältnis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zwischen 50 und 66 Prozent.

Das Finanzamt schreibt in solchen Fällen seit 2021 eine Totalüberschussprognose vor. Fällt die Prognose positiv aus, können die Werbungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden. Ist die Prognose dagegen negativ, dürfen die Werbungskosten nur in Höhe des Prozentsatzes geltend gemacht werden.

Der hier ausgewiesen Anteil der Werbungskosten ist nicht abzugsfähig.