Feldhilfe:
Gesamte Einnahmen aus der begünstigten Tätigkeit
Trage hier ein, wie viel Geld du für deine nebenberufliche Tätigkeit innerhalb deines Gewerbes insgesamt bekommen hast. Gib den vollen Betrag an – auch wenn ein Teil davon steuerfrei bleibt.
Diese Angabe ist nur nötig, wenn du für diese Tätigkeit keinen Aufwand (Betriebsausgaben) abziehen und eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26, 26a oder 26b EStG nutzen möchtest.
Beispiel: Du hast ein kleines Gewerbe und erhältst zusätzlich 1.500 Euro für eine Tätigkeit als Übungsleiter in einem Sportverein. Dann trage hier 1.500 Euro ein.
Tipp: Wenn du Kosten absetzen möchtest (z. B. Fahrtkosten, Material), musst du eine eigene Anlage EÜR abgeben: