Feldhilfe:
Tage mit Fahrten zur Tätigkeitsstätte
Trage hier die Anzahl der Tage ein, an denen du im Steuerjahr 2025 diese Arbeitsstätte aufgesucht hast. Nutze einfach den Button und die tatsächlichen Arbeitstage werden anhand deiner Eingaben unter Berücksichtigung von Feiertagen aktualisiert.
Tipp: Auch Tage, an denen du nur Teilzeit gearbeitet hast, werden voll berücksichtigt.
Übliche Werte bei der Steuererklärung sind unter Berücksichtigung der Wochenenden, Feier- und Urlaubstage pro Jahr bei einer
- 5-Tage-Woche: bis 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- 6-Tage-Woche: bis 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Anhand deiner Angaben wird die Entfernungspauschale durch Steuererklaerung-Polizei.de nach folgender Formel ermittelt:
Entfernungspauschale =
Anzahl der Tage x Einfache Entfernung (in km) x Entfernungspauschale pro km
Wenn du allerdings aus beruflichen Gründen mehrere Fahrten pro Tag zu deiner Arbeitsstätte durchführst, kann die Entfernungspauschale je Arbeitstag nur einmal abgesetzt werden.
Die Regel, dass 230 oder sogar 280 Arbeitstage pro Jahr vom Finanzamt akzeptiert werden, gilt seit der Corona-Pandemie und der Homeoffice-Regelung nicht mehr ohne Weiteres! Viele Finanzämter fordern Arbeitgeberbescheinigungen über die tatsächlich im Betrieb oder der Behörde verbrachten Arbeitstage an.