Feldhilfe:
Art der Bescheinigung
Wähle hier die Art der Steuerbescheinigung aus, die du in deiner Steuererklärung angeben möchtest. Je nach Auswahl werden die passenden Eingabefelder für deine Kapitalerträge eingeblendet.
Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots
Diese Bescheinigung erhältst du üblicherweise von deiner Bank oder deinem Broker. Sie enthält Informationen zu Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Wertpapierverkäufen sowie zu einbehaltener Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es handelt sich meist um inländische Kapitalerträge, auf die bereits Steuern einbehalten wurden.
Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung
Gilt für Erträge aus Lebensversicherungen, zum Beispiel Auszahlungen oder Überschüsse. Diese können steuerpflichtig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Mindestlaufzeit oder Alter bei Auszahlung) nicht erfüllt sind.
Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen
Zinsen nach § 233a AO gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge. Sie werden nicht automatisch übernommen und müssen von dir manuell eingetragen werden.
Sonstige Steuerbescheinigung (ohne deutschen Steuerabzug)
Wähle diese Option bei Bescheinigungen, die nicht in die oben genannten Kategorien passen – zum Beispiel bei ausländischen Kapitalerträgen oder Erträgen ohne deutschen Steuerabzug.
Alle Eingabefelder anzeigen
Wähle diese Option, wenn du alle Kapitalerträge manuell eingeben möchtest – unabhängig davon, ob du eine Steuerbescheinigung besitzt oder nicht.
Belegvorhaltepflicht: Du musst Steuerbescheinigungen nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen. Sie sind nur auf Anfrage des Finanzamts vorzulegen.
Ausnahme: Die Bescheinigung muss beigefügt werden, wenn
- Verluste geltend gemacht werden oder
- einbehaltene Steuern angerechnet werden sollen.