Feldhilfe:
Wurden auf diese Erträge bereits Steuern einbehalten, die du anrechnen lassen möchtest?
Wähle "ja", wenn auf Deine Beteiligungserträge bereits Steuern einbehalten wurden, die Du jetzt auf Deine Einkommensteuer anrechnen lassen möchtest.
Nach der Aktivierung kannst Du folgende Beträge eintragen:
- Kapitalertragsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Kirchensteuer (wenn Du kirchensteuerpflichtig bist)
Die Angaben findest Du z. B. im Feststellungsbescheid oder auf einer Steuerbescheinigung der Beteiligungsgesellschaft.
Diese Einträge sorgen dafür, dass das Finanzamt die einbehaltenen Beträge berücksichtigt und keine doppelte Besteuerung erfolgt.