Feldhilfe:
lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung
Gib hier die Einkünfte an, die dein Anbieter lt. Nr. 5 oder Nr. 9a der Leistungsmitteilung bescheinigt hat.
Hierunter fallen Zahlungen einer Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung oder Leistungen wegen schädlicher Verwendung.
Trage hier auch Renten aus einer Zusatzversorgung (z.B. VBL) an, wenn es sich um eine lebenslange Rente (z.B. Witwenrente) handelt.
Die Leibrente ist mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Erfasse daher auf jeden Fall auch den Beginn der Rente zur Ermittlung des Ertragsanteils.