Feldhilfe:
Hast du Beiträge in eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und /oder in eine Kapitallebensversicherung eingezahlt?
Wähle Ja, wenn du Beiträge zu einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und /oder eine Kapitallebensversicherung geleistet hast, die vor 2005 abgeschlossen wurde.
Ein Kapitalwahlrecht hast du dann, wenn du zu Beginn der Auszahlungsphase entscheiden kannst, ob du eine Rente oder eine Einmalzahlung erhalten willst. Nicht begünstigt sind fondsgebundene Lebensversicherungen.
Beiträge zu Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden nur zu 88 % steuerlich begünstigt.