Feldhilfe:
Nachträgliche Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2a EStG)
In dieses Feld trägst du Kosten ein, die nach dem Erwerb deines Anteils an der Kapitalgesellschaft entstanden sind und den Wert deiner Beteiligung erhöhen. Diese Kosten können in bestimmten Fällen steuerlich berücksichtigt werden.
Beispiele für nachträgliche Anschaffungskosten:
- Nachschüsse: Zahlungen, die du leistest, um die finanzielle Situation der Gesellschaft zu stabilisieren.
- Darlehensverluste: Ausfälle aus Darlehen, die du der Gesellschaft gewährt hast, wenn das Darlehen als gesellschaftsrechtlich veranlasst gilt.
- Verlustübernahmen: Zahlungen zur Deckung von Verlusten der Gesellschaft, wenn du als Gesellschafter zur Verlustübernahme verpflichtet bist.