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Steuererklaerung-Polizei.de FAQs

 


Feldhilfe: Ich beantrage für die Einkünfte laut Zeile 32b die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer. – Bitte Anleitung beachten. – 

Wenn du unmittelbar oder mittelbar

  • zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder
  • zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und du durch eine berufliche Tätigkeit für diese Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit ausübst,

können auf Antrag die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. In diesem Fall wähle hier "ja".

Wende dich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in deiner Nähe.

Eine Nachholung des Antrags nach erstmaliger Abgabe der Einkommensteuererklärung (z. B. im Einspruchsverfahren) ist für das betreffende Kalenderjahr nicht möglich. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen für die Beteiligung auch in den Folgejahren vor, gilt der Antrag, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind. Die Widerrufserklärung muss dem Finanzamt spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum zugehen, für den sie erstmalig gelten soll. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr zulässig. Bezeichne die Gesellschaft in Zeile 32. Sofern du den Antrag für weitere Beteiligungen stellst, erläutere dies gesondert.

Sind dir in diesem Zusammenhang Werbungskosten entstanden, ziehe diese bei der Ermittlung der Einkünfte von den Erträgen ab und trage das Ergebnis in Zeile 32 ein. Bitte beachte, dass für die Einnahmen und Werbungskosten das Teileinkünfteverfahren Anwendung findet. Eine entsprechende Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Der Sparer-Pauschbetrag wird für diese Erträge nicht gewährt.

Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.